Hinweis
Die nachfolgenden Pläne sind nur insoweit verbindlich, als in Ihnen Darstellungen enthalten sind, auf welche im Rahmen der Beurkundung Bezug genommen wird. Im Übrigen sind die Darstellungen nur beispielhaft zu verstehen und geben die endgültige Ausführung nicht wieder. Die Zeichnung erhebt insoweit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Änderungen können sich aufgrund von Planungsänderungen und behördlichen Auflagen ergeben. Durch Abrunden der Wohnfläche können geringfügige Unterschiede zur Teilungserklärung aufkommen. Die Wohn- und Nutzflächenberechnung erfolgt in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung (WoflV) vom 25.11.2013, die Berechnung der Raumgrößen erfolgt mit Fertigmaßen. Bei Bädern und WCs werden keine Flächen für die Bekleidung mit Wandfliesen abgezogen. Die Terrassen und Balkone und Loggien werden zu 25 % angerechnet. Dargestelltes Mobiliar gehört nicht zum Kaufgegenstand.